SARGBEIGABEN
- NATTY
- 18. Apr. 2023
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 19. Apr. 2023
„Macht man das überhaupt noch?“, oder „Darf man das denn?“ Gerade wenn es um die Feuerbestattung - also um die Kremation, ist die Verunsicherung groß. Ja, es ist grundsätzlich gestattet und viele Menschen adaptieren diesen alten Brauch gerne.
Sargbeigaben können also nicht nur in den Sarg eingebracht werden, sondern auch dem Sarg mitgegeben werden bei der Beerdigung - und selbstverständlich gibt es auch Urnenbeigaben - manchmal gibt es genug Platz in der Schmuckurne (Überurne) oder die Beigaben können zur Urnenbeisetzung mit ins Erdreich gegeben werden.
Grundsätzlich sollte man sich an folgende Regel halten: Beigaben sollten sich eher mehr als weniger zersetzen können und das Grundwasser nicht verschmutzen.
Ein Motorradhelm passt z.B. aus Platzgründen nicht in einen Sarg, nach Absprache mit dem Friedhof könnte er aber auf den Sarg platziert werden, bevor die Gruft geschlossen wird.
Beigaben bei der Urnenbeisetzung sollten klein sein, da die Gruft nicht sehr groß ist. Wenn die Beigaben mit dem Sarg ins Krematorium kommen, dann müssen die Gegenstände ohne Probleme brennbar sein. Der Bestatter, der Friedhof und das Krematorium können aufklären, was im Einzelfall möglich ist und was nicht möglich ist.
Auch wenn es schmerzt, Dinge zusammenzutragen tut es gut zu wissen, dass man seinem/seiner Lieben einen letzten Gruß oder persönliche Gegenstände mitgegeben hat.
So kann man z.B. eine vielleicht bestehende Sammlung von Liebesbriefen, alte Kuscheltiere aus der Kindheit (Dinge aus der Kindheit gewinnen im Alter immer mehr an Wert zurück), die Briefmarkensammlung, das liebste Halstuch oder auch Pralinen, ein Buch für den Zeitvertreib, die Lesebrille oder viele andere Dinge mitgeben.
Beigaben mit Grußcharakter sind Abschiedsbriefe an den/die Verstorbene/n, Fotos von denen - die bleiben, selbstgemalte Bilder (z.B. von den Kindern/Enkelkindern - so bekommen Kinder auch eine Möglichkeit sich einzubringen. Kinder fühlen sich häufig sehr hilflos erwachsene Menschen so traurig zu erleben und für den verstorbenen Menschen nichts mehr tun zu können).
Nicht selten wird am Grab ein kleiner Schnaps getrunken und ein Schluck der Urne oder dem Sarg mitgegeben. Wichtig ist, dass man so Abschied nimmt, wie es einem guttut oder wie es erträglich ist und das Gleiche gilt auch für Sargbeigaben. Man sollte zum Beispiel keine Gegenstände mitgeben, die man dann selbst kläglich vermisst, weil Sie die Verbindung zum Verstorbenem unterstrichen haben. Der Schal an dem man nicht mehr riechen kann, das Bild, was nicht mehr auf den Nachttisch steht, die Glasfigur, die sichtbar in der Sammlung fehlt.
Sich mit dem Thema bewusst auseinanderzusetzen hilft und es ist genauso hilfreich sich bewusst zu entscheiden, dass man keine Beigaben mitgeben möchte.
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