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TOD UND NUN?

Autorenbild: NAT
NAT
18. Apr. 2023
1 Min. Lesezeit


Einen Arzt rufen, der den Totenschein ausstellt

  • Nach dem Eintritt des Todes rufen Sie einen Arzt an. Dieser stellt den Tod offiziell fest und stellt einen Totenschein aus.

  • Rufen Sie am besten Ihren Hausarzt an, ist dieser nicht erreichbar, so rufen Sie den Bereitschaftsarzt der Kassenärztlichen-Vereinigung an. Ein Notarzt kann lediglich eine Todesfeststellung ausfüllen.

  • Um den ärztlichen Bereitschaftsdienst zur erreichen, wählen Sie die bundesweit einheitliche Rufnummer: 116117

  • Den Totenschein benötigen Sie, um den Todesfall beim Standesamt zu melden und die Sterbeurkunde zu beantragen.

  • Der Arzt bestätigt auch, ob der Tod auf natürliche Art eingetreten ist. Ist das nicht der Fall, wird die Polizei eingeschaltet.

  • Verstirbt der Angehörige im Krankenhaus, Pflege- oder Altersheim, übernimmt der Träger der Einrichtung die genannten Formalitäten.

  • Auf Grundlage des Totenscheins kann der Leichnam zur Bestattung freigeben werden.

Holen Sie sich Informationen zur Beauftragung einer Bestattung ein!




 
 

Schritte in die Zukunft sind kein Verrat an der Vergangenheit.

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