LIEBEN WIE ICH WILL
- NATTY
- 18. Apr. 2023
- 1 Min. Lesezeit

Beziehungen kann man führen, wie man will – Polygamie ist längst keine Seltenheit, Patchwork an der Tagesordnung. Für die Liebe braucht es keinen „Trauschein“ – so sehen es Viele. Aber: Das deutsche Erbrecht kennt die nicht-eheliche Lebensgemeinschaft als Form des Zusammenlebens nicht.
Sicherlich: Es gibt Möglichkeiten wie das Testament oder den Erbvertrag – doch in Beziehungen die auf dem Prinzip der „Freiheit“ beruhen – vielleicht gerade nach einigen gescheiterten Versuchen der konservativen Beziehungsführung – sind diese Themen oft noch weiter weg als die Ehe – gerade bei polygamen Beziehungen wird aus dem Grund der „Gleichberechtigung“ oft nicht eine Person w/m/d zum Heiraten auserwählt, die in der Not alles regeln kann.
Zudem ist es so, dass die Eröffnung eines Testaments in der Regel deutlich nach der Bestattung erfolgt.
Bei einem Sterbefall gibt es klare Regeln, wer sich kümmern muss und wer letztendlich „das Sagen“ hat. Wenn ich mich mit der Familie des Partners nicht verstehe – was keine Seltenheit ist – kann es also sein, dass ich „nichts zu melden“ habe. Egal wie lange ich in der Partnerschaft gelebt habe und ganz egal wie wichtig es für meine Trauer wäre.
Das ist bitter – gerade wenn ich weiß, was mein Partner w/m/d sich eigentlich vorgestellt hat, sind mir die Hände nahezu gebunden.